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Die Zukunft des Parkens: Kennzeichenerfassung statt Parkticket

Die Zukunft des Parkens: Kennzeichenerfassung statt Parkticket

Vorbei sind die Zeiten, in denen man hektisch im Handschuhfach nach einer Parkscheibe suchte oder am Kassenautomaten verzweifelt das verlorene Papierticket herbeisehnte. Die Kennzeichenerfassung zur Parkraumbewirtschaftung ist auf dem Vormarsch und ersetzt zunehmend klassische Methoden durch ein digitales, kamerabasiertes System.

Doch wie genau funktioniert diese Technik, welche Vorteile bietet sie und – vielleicht am wichtigsten – wie steht es um den Datenschutz? In diesem Artikel beleuchten wir alle Aspekte der modernen Parkraumüberwachung.

So funktioniert das System: Vom Zeitstempel zur Ausfahrt

Der Prozess der Kennzeichenerfassung ist automatisiert und darauf ausgelegt, den Parkvorgang für Nutzer so reibungslos wie möglich zu gestalten.

  1. Einfahrt: Sobald ein Fahrzeug die Parkfläche betritt, erfasst eine Kamera das Nummernschild. Das System versieht diesen Scan sofort mit einem präzisen Zeitstempel. Das Kennzeichen fungiert hierbei als digitaler Ersatz für das herkömmliche Ticket oder die Parkscheibe.

  2. Prüfung der Parkberechtigung:
  • Gebührenfreie Parkplätze: Hier prüft das System automatisch, ob die maximal zulässige Parkdauer überschritten wurde.

  • Gebührenpflichtige Flächen: Bei der Ausfahrt wird abgeglichen, ob der Nutzer die Parkgebühr unter Eingabe seines Kennzeichens am Kassenautomaten (oder z.B. via App) entrichtet hat.

  1. Ausfahrt: Bei der Ausfahrt wird das Kennzeichen erneut gescannt.

  2. Datenabgleich & Löschung: War der Parkvorgang rechtmäßig (Gebühr bezahlt oder Zeitlimit eingehalten), werden die erhobenen Daten zeitnah gelöscht.

Sollte jedoch ein Verstoß vorliegen (z. B. Nichtzahlung oder Zeitüberschreitung), wird der Fahrzeughalter ermittelt, um eine Vertragsstrafe in Rechnung zu stellen.

Datenschutz und rechtliche Rahmenbedingungen

Die Erfassung von Kennzeichen ist ein sensibler Bereich, da es sich um personenbezogene Daten handelt. Daher müssen Betreiber strenge datenschutzrechtliche Vorgaben einhalten.

Die Rolle der DSGVO

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist vollumfänglich anwendbar, sofern der Fahrzeughalter eine natürliche Person ist. Zwar greift die DSGVO theoretisch nicht bei juristischen Personen (wie einer GmbH), doch in der Praxis spielt diese Unterscheidung kaum eine Rolle: Da der Betreiber zum Zeitpunkt der Aufnahme nicht wissen kann, wer der Halter ist, muss das System grundsätzlich nach den hohen Standards der DSGVO arbeiten.

Informationspflichten und Halterauskunft

Parkplatzbetreiber unterliegen umfassenden Informationspflichten. Das bedeutet, dass bereits im Einfahrtsbereich deutlich auf die Kameraerfassung und die Datenverarbeitung hingewiesen werden muss.

Falls Zahlungsansprüche durchgesetzt werden müssen, haben Betreiber das Recht auf eine Halterauskunft. Die gesetzliche Grundlage hierfür findet sich in § 39 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG), der die Übermittlung von Fahrzeug- und Halterdaten zur Durchsetzung von Rechtsansprüchen regelt.


Vor- und Nachteile auf einen Blick

 

Vorteile


Bequemlichkeit: Keine lästigen Parktickets aus Papier oder Pappe.


Verlustsicherheit: Papiertickets können nicht verloren werden.

Effizienz: Schnellere Ein- und Ausfahrt ohne Schrankenstau.

 

Herausforderungen


Datenschutz: Transparente Kommunikation der Datennutzung ist essenziell.

Technikabhängigkeit: Kameras müssen auch bei schlechter Witterung zuverlässig lesen.

Akzeptanz: Nutzer müssen sich erst an die "unsichtbare" Überwachung gewöhnen.

Fazit: Effizienz trifft auf Verantwortung

Die Kennzeichenerfassung macht das Parken smarter und komfortabler. Für Betreiber bedeutet die moderne Technik weniger Wartungsaufwand für Ticketautomaten und auf mechanische Schranken kann vielfach verzichtet werden, für Kunden entfällt der Stress mit Parkscheibe oder Parkticket. Damit dieses System jedoch langfristig akzeptiert wird, müssen Betreiber ihrer Verantwortung beim Datenschutz gerecht werden und die Nutzer klar über ihre Rechte informieren.



ÜBER DEN AUTOR

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Erich Soraru

Datenschutzbeauftragter (IHK)

Datenschutzauditor (DEKRA)

Compliance Officer (ICO)

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Disclaimer:

Die auf dieser Webseite angebotenen Informationen zum Thema Datenschutz stellen keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) dar. Vielmehr geht es um die technische und organisatorische Umsetzung von Datenschutzvorgaben. Die hier angebotenen Informationen ersetzen daher keine Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt. 

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