
Diese Information richtet sich an Verantwortliche - nicht an Mitarbeiter!
Was ist überhaupt eine Datenpanne?
Die DSGVO verwendet den Begriff “Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten”, kurz auch "Datenschutzverletzung” genannt. Im umgangssprachlichen Gebrauch hat sich der Begriff “Datenpanne” durchgesetzt. Regelmäßig handelt es sich um einen Sicherheitsvorfall, der dazu geführt hat, dass personenbezogene Daten unbefugt offengelegt, verändert oder vernichtet wurden.
Auslöser für eine solche Datenpanne können Cyberangriffe, technische Ursachen oder schlicht auch der unsachgemäße und nachlässige Umgang mit personenbezogenen Daten sein.
Was ist für den Verantwortlichen nun zu tun:
Welche Informationen muss die Benachrichtigung der Betroffenen enthalten
Was prüft die zuständige Aufsichtsbehörde
Weitere Möglichkeiten der Aufsichtsbehörde
ÜBER DEN AUTOR

Erich Soraru
Datenschutzbeauftragter (IHK)
Datenschutzauditor (DEKRA)
Compliance Officer (ICO)
Disclaimer:
Die auf dieser Webseite angebotenen Informationen zum Thema Datenschutz stellen keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) dar. Vielmehr geht es um die technische und organisatorische Umsetzung von Datenschutzvorgaben. Die hier angebotenen Informationen ersetzen daher keine Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt.