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Anforderungen an eine Einwilligung nach Artikel 6 DSGVO

Anforderungen an eine Einwilligung nach Artikel 6 DSGVO

Für eine wirksame Einwilligung gelten mindestens folgende Anforderung:

  • Die Einwilligung muss ausdrücklich freiwillig erfolgen. Mit der Ablehnung der Einwilligung oder dem Widerruf dürfen keinerlei Nachteile für die betroffene Person verbunden sein.

  • Die Einwilligung muss stets konkret im Einzelfall erfolgen und alle Aspekte der Speicherung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten umfassen. Globale Einwilligungen sind meist nicht ausreichend!

    • Welche Daten werden konkret verarbeitet und/oder weitergegeben?
    • Zu welchen Zwecken werden die Daten verarbeitet, gespeichert und/oder weitergegeben?
    • Ein Hinweis auf die Kontaktdaten des/der Verantwortlichen muss vorhanden sein
    • Falls Daten weitergegeben werden, müssen die Empfänger genau benannt werden.


  • Die Einwilligung muss ausreichend über mögliche Risiken der Verarbeitung aufklären. Dies gilt insbesondere bei der Veröffentlichung im Internet (z.B. Fotos) und/oder den Datentransfer in ein Drittland außerhalb der EU (z.B. in die USA).

  • Die betroffene Person muss ausführlich über ihre Rechte aus der DSGVO informiert werden. Dies gilt insbesondere für das Widerspruchsrecht.

  • Die Einwilligung muss schriftlich erfolgen und protokolliert bzw. dokumentiert werden.


ÜBER DEN AUTOR

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Erich Soraru

Datenschutzbeauftragter (IHK)

Datenschutzauditor (DEKRA)

Compliance Officer (ICO)

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Disclaimer:

Die auf dieser Webseite angebotenen Informationen zum Thema Datenschutz stellen keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) dar. Vielmehr geht es um die technische und organisatorische Umsetzung von Datenschutzvorgaben. Die hier angebotenen Informationen ersetzen daher keine Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt. 

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