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Wenn Mitarbeitende betriebseigene Fahrzeuge nutzen, steht der Arbeitgeber in der Pflicht, regelmäßig zu prüfen, ob die Person im Besitz der benötigten, gültigen Fahrerlaubnis ist. Diese Pflicht dient nicht nur der Verkehrssicherheit, sondern ist vor allem eine essenzielle Maßnahme zur rechtlichen Absicherung des Unternehmens gegenüber Behörden und Versicherungen.
Die Überprüfung des Führerscheinbesitzes ist bei der Überlassung von betrieblichen Kraftfahrzeugen (Kfz) eine zwingende Pflicht des Arbeitgebers. Im Falle eines Unfalls oder einer Verkehrskontrolle trägt der Arbeitgeber die Verantwortung, wenn er einem Mitarbeitenden ohne gültige Fahrerlaubnis das Steuer überlassen hat. Dies kann schwerwiegende zivil- und strafrechtliche Folgen haben.
Arbeitnehmer sind verpflichtet, ihren Führerschein auf Verlangen vorzulegen, wenn sie betriebliche Kfz nutzen. Dies ist die notwendige Voraussetzung für die Nutzung.
Wird hingegen das private Kfz des Arbeitnehmers für betriebliche Fahrten genutzt, besteht keine Kontrollpflicht des Arbeitgebers. Eine Kontrolle des Führerscheinbesitzes ist in diesem Fall sogar nicht erforderlich und auch nicht gerechtfertigt, da der Arbeitnehmer in eigener Verantwortung und Haftung sein privates Fahrzeug führt.
Die Kontrolle muss sorgfältig und nach festen Vorgaben durchgeführt werden, um rechtlich wirksam zu sein:
Eine schriftliche Dokumentation der durchgeführten Führerscheinkontrolle ist obligatorisch. Sie dient als wichtigster Nachweis für die ordnungsgemäße Erfüllung der Arbeitgeberpflicht.
Zur lückenlosen und rechtssicheren Dokumentation müssen folgende Daten erfasst werden:
Der Arbeitgeber erfüllt mit dieser Kontrolle eine Rechtspflicht. Die datenschutzrechtliche Grundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Führerscheins ergibt sich aus Artikel 6 Absatz 1 lit. c) der DSGVO:
"Die Verarbeitung ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich, der der Verantwortliche unterliegt."
Die regelmäßige und dokumentierte Führerscheinkontrolle ist ein unverzichtbarer Baustein im Fuhrparkmanagement. Sie schützt das Unternehmen effektiv vor Bußgeldern und haftungsrechtlichen Risiken und gewährleistet, dass auf den Straßen ausschließlich berechtigte Personen am Steuer Ihrer Firmenfahrzeuge sitzen.
ÜBER DEN AUTOR

Erich Soraru
Erich Soraru ist Datenschutzbeauftragter (IHK) und Datenschutzauditor (DEKRA).