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Prüfung einer betrieblichen Videoüberwachungsanlage auf Rechtskonformität

Prüfung einer betrieblichen Videoüberwachungsanlage auf Rechtskonformität

Die Einrichtung einer Videoüberwachungsanlage in einem Unternehmen ist ein sensibles Thema, das strenge datenschutzrechtliche Vorgaben erfordert. Nur eine sorgfältige und dokumentierte Vorgehensweise gewährleistet die Rechtskonformität und schützt Ihr Unternehmen vor Haftungsrisiken und Bußgeldern.

Das Kernstück bildet dabei die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Ich zeige Ihnen, welche Schritte notwendig sind, um Ihre betriebliche Videoüberwachung gesetzeskonform zu gestalten.

 

 

1. Rechtsgrundlage und Interessenabwägung

Der erste und wichtigste Schritt ist die Festlegung der Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung.

Die Regel-Rechtsgrundlage: "Berechtigtes Interesse"

In der Regel stützt sich eine betriebliche Videoüberwachung auf Artikel 6 Absatz 1 lit. f) der DSGVO – das sogenannte "berechtigte Interesse".

Damit diese Rechtsgrundlage greift, ist eine sehr sorgfältige Abwägung zwischen den Interessen des Unternehmens und denen der betroffenen Personen zwingend erforderlich.

 

Hier eine Auswahl der möglichen Interessen:

Interessen der Unternehmen 

Interessen der betroffenen Personen 

  • Eigentumsschutz
  • Personenschutz
  • Vermeidung und Aufklärung von Straftaten
  • Recht am eigenen Bild 
  • Recht auf informationelle Selbstbestimmung
  • Recht auf Privatsphäre

 

Wichtig: Die gesamte Interessenabwägung muss schriftlich erfolgen und dokumentiert werden. Sie dient als Nachweis, dass der Zweck der Überwachung (z. B. Schutz vor Einbruch) die Grundrechte der Betroffenen (z. B. Recht auf Privatsphäre) im konkreten Fall überwiegt.

2. Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA)

Wenn durch die geplante Videoüberwachung ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen entsteht, ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) zwingend erforderlich.

  • Wann ist eine DSFA erforderlich? Eine DSFA ist in der Regel immer erforderlich, wenn öffentliche Bereiche und/oder Mitarbeiter überwacht werden.
  • Der Zweck der DSFA: Sie dient dazu, Risiken frühzeitig zu identifizieren, zu bewerten und geeignete Maßnahmen zur Risikominderung festzulegen.

3. Umfassende Informationspflichten erfüllen

Die betroffenen Personen müssen umfassend über die Videoüberwachung informiert werden. Dies ist ein Grundpfeiler der DSGVO (Transparenzgebot).

Die Information muss mindestens folgende Punkte umfassen:

  • Verantwortlicher für die Videoüberwachung
  • Zweck der Videoüberwachung
  • Rechtsgrundlage der Videoüberwachung
  • Informationen über die Speicherdauer des Videomaterials
  • Information der betroffenen Personen über Ihre Rechte (z. B. Auskunfts-, Löschungs- und Widerspruchsrecht)

Die Umsetzung in der Praxis: Verwenden Sie regelkonforme Hinweisschilder und Informationsblätter mit allen erforderlichen Pflichtinformationen, die den Betroffenen bereits vor Betreten des Überwachungsbereichs auffallen.

4. Sonderfall: Überwachung von Beschäftigten

Die Videoüberwachung von Mitarbeitern stellt einen besonders sensiblen Bereich dar:

  • Mitbestimmungsrechte beachten: Bei der Überwachung von Beschäftigten sind die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats oder der Mitarbeitervertretung (sofern vorhanden) zwingend zu beachten.
  • Verdeckte Überwachung: Eine heimliche (verdeckte) Videoüberwachung ist grundsätzlich untersagt. Sie ist nur in seltenen Sonderfällen zulässig (z.B. bei konkretem Verdacht einer schweren Straftat).

ACHTUNG: Wegen der hohen rechtlichen Hürden bei der verdeckten Überwachung gilt der dringende Rat: Lassen Sie sich unbedingt von einem erfahrenen Fachanwalt beraten!

5. Dokumentationspflichten

Die gesamte Konzeption und Durchführung ist vollständig zu dokumentieren. Zu dieser Dokumentation gehören:

  • Die schriftliche Interessenabwägung.
  • Die Durchführung und Ergebnisse der DSFA.
  • Regelmäßige Überprüfung und Anpassung der Anlage (z. B. Blickwinkel, Speicherdauer), um sicherzustellen, dass nur das notwendige Minimum überwacht wird (Grundsatz der Datensparsamkeit).

Fazit

Die rechtskonforme Einrichtung einer Videoüberwachungsanlage ist ein mehrstufiger Prozess, der Sorgfalt und Dokumentation erfordert. Der Schlüssel liegt in der ausführlichen, schriftlichen Interessenabwägung und der vollumfänglichen Information der Betroffenen. Insbesondere bei der Überwachung von Mitarbeitern oder öffentlichen Bereichen ist höchste Vorsicht geboten. Wer diese Schritte sorgfältig befolgt, minimiert das Risiko von Datenschutzverstößen und den damit verbundenen Konsequenzen.


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