
Die Einrichtung einer Videoüberwachungsanlage in einem Unternehmen ist ein sensibles Thema, das strenge datenschutzrechtliche Vorgaben erfordert. Nur eine sorgfältige und dokumentierte Vorgehensweise gewährleistet die Rechtskonformität und schützt Ihr Unternehmen vor Haftungsrisiken und Bußgeldern.
Das Kernstück bildet dabei die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Ich zeige Ihnen, welche Schritte notwendig sind, um Ihre betriebliche Videoüberwachung gesetzeskonform zu gestalten.

Der erste und wichtigste Schritt ist die Festlegung der Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung.
Die Regel-Rechtsgrundlage: "Berechtigtes Interesse"
In der Regel stützt sich eine betriebliche Videoüberwachung auf Artikel 6 Absatz 1 lit. f) der DSGVO – das sogenannte "berechtigte Interesse".
Damit diese Rechtsgrundlage greift, ist eine sehr sorgfältige Abwägung zwischen den Interessen des Unternehmens und denen der betroffenen Personen zwingend erforderlich.
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Interessen der Unternehmen |
Interessen der betroffenen Personen |
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Wichtig: Die gesamte Interessenabwägung muss schriftlich erfolgen und dokumentiert werden. Sie dient als Nachweis, dass der Zweck der Überwachung (z. B. Schutz vor Einbruch) die Grundrechte der Betroffenen (z. B. Recht auf Privatsphäre) im konkreten Fall überwiegt.
Wenn durch die geplante Videoüberwachung ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen entsteht, ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) zwingend erforderlich.
Die betroffenen Personen müssen umfassend über die Videoüberwachung informiert werden. Dies ist ein Grundpfeiler der DSGVO (Transparenzgebot).
Die Information muss mindestens folgende Punkte umfassen:
Die Umsetzung in der Praxis: Verwenden Sie regelkonforme Hinweisschilder und Informationsblätter mit allen erforderlichen Pflichtinformationen, die den Betroffenen bereits vor Betreten des Überwachungsbereichs auffallen.
Die Videoüberwachung von Mitarbeitern stellt einen besonders sensiblen Bereich dar:
ACHTUNG: Wegen der hohen rechtlichen Hürden bei der verdeckten Überwachung gilt der dringende Rat: Lassen Sie sich unbedingt von einem erfahrenen Fachanwalt beraten!
Die gesamte Konzeption und Durchführung ist vollständig zu dokumentieren. Zu dieser Dokumentation gehören:
Die rechtskonforme Einrichtung einer Videoüberwachungsanlage ist ein mehrstufiger Prozess, der Sorgfalt und Dokumentation erfordert. Der Schlüssel liegt in der ausführlichen, schriftlichen Interessenabwägung und der vollumfänglichen Information der Betroffenen. Insbesondere bei der Überwachung von Mitarbeitern oder öffentlichen Bereichen ist höchste Vorsicht geboten. Wer diese Schritte sorgfältig befolgt, minimiert das Risiko von Datenschutzverstößen und den damit verbundenen Konsequenzen.
ÜBER DEN AUTOR

Erich Soraru
Datenschutzbeauftragter (IHK)
Datenschutzauditor (DEKRA)
Compliance Officer (ICO)