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Im Datenschutzrecht ist die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten das A und O. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verlangt, dass jede Verarbeitung auf einer Rechtsgrundlage beruht. Doch welche ist die richtige? Und in welcher Reihenfolge sollte man sie prüfen?
Die beigefügte Übersicht liefert eine klare Priorisierung der sechs möglichen Rechtsgrundlagen gemäß Artikel 6 Absatz 1 DSGVO. Diese Prüfreihenfolge hilft Ihnen, die zulässige Basis für Ihre Datenverarbeitung zu finden – von der dringlichsten bis zur letzten Option.
Ein Verantwortlicher muss die folgenden Rechtsgrundlagen nacheinander prüfen, um die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung zu gewährleisten:
Dies ist die dringlichste Rechtsgrundlage und greift nur in absoluten Notfällen, in denen es um Leben und Gesundheit geht, z.B. bei der Verarbeitung von Patientendaten im Krankenhaus.
Diese Grundlage gilt für Behörden und öffentliche Stellen, die personenbezogene Daten zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben verarbeiten, wie z.B. die Polizei oder Kommunalverwaltungen.
Die Verarbeitung ist rechtmäßig, wenn sie zur Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung erforderlich ist. Dies betrifft beispielsweise die Aufbewahrung von steuerrelevanten Unterlagen.
Die Datenverarbeitung ist erlaubt, wenn sie zur Erfüllung eines Vertrags mit der betroffenen Person oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen notwendig ist. Ein klassisches Beispiel ist die Verarbeitung von Kundenadressen für den Versand bestellter Ware.
Ist keine der vorangegangenen Grundlagen anwendbar, kann die Verarbeitung auf dem berechtigten Interesse des Verantwortlichen (oder eines Dritten) beruhen. Hierbei muss eine sorgfältige Abwägung erfolgen: Die Interessen des Verantwortlichen dürfen nicht die Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person überwiegen. Beispiele können Direktmarketing oder die Videoüberwachung zum Eigentumsschutz sein.
Die Einwilligung ist die letzte Rechtsgrundlage in der Prüfungsreihenfolge. Sie kommt ins Spiel, wenn alle anderen Grundlagen ausscheiden. Die Einwilligung muss freiwillig, informiert und spezifisch sein.
Die Einhaltung der korrekten Reihenfolge bei der Prüfung der Rechtsgrundlagen ist entscheidend für die DSGVO-Konformität. Nutzen Sie diese Priorisierung als Leitfaden in Ihrem Unternehmen. Wenn eine der höheren Rechtsgrundlagen zutrifft, müssen Sie nicht weiter prüfen. Nur wenn keine der ersten fünf zutrifft, kommt die Einwilligung als letzte Option in Betracht.
ÜBER DEN AUTOR

Erich Soraru
Erich Soraru ist Datenschutzbeauftragter (IHK) und Datenschutzauditor (DEKRA).